Montag, 5. Mai 2014

Gleichstellungsbeauftragte klagt gegen Familienministerium

Manuela Schwesig präsentiert ihr Ministerium gerne als Vorbild bei der Umsetzung der Frauenquote. Doch jetzt zieht die Gleichstellungsbeauftragte der Familienministerin vor Gericht. Sie habe kaum Einfluss bei der Vergabe von Spitzenpositionen, so der Vorwurf.
Es gibt kaum eine Rede von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), in der sie nicht für Chancengleichheit wirbt und mehr Frauen in Führungspositionen fordert. Ihr Haus sei hier besonders gut aufgestellt, sagte Schwesig neulich. Im Familienministerium säßen mit 51,6Prozent deutlich mehr Frauen in Leitungspositionen als in anderen Ministerien. Ein Haus also, das Vorbild ist in Sachen Quote? Keineswegs, findet ausgerechnet die Gleichstellungsbeauftragte des Familienministeriums Kristin Rose-Möhring. Sie gehört seit Jahren zu den Expertinnen auf diesem Feld, betreibt einen Blog zum Thema Gleichstellung - und hat ihre eigene Behörde nun vor dem Verwaltungsgericht Berlin verklagt.
In der Sache geht es um die Besetzung von drei Spitzenpositionen im Familienministerium: die des Pressesprechers und Abteilungsleiters Christoph Steegmans im Jahr 2011, die des Beauftragten für Kindesmissbrauch Johannes-Wilhelm Rörig ebenfalls 2011 und die des Staatssekretärs Lutz Stroppe 2012. In allen drei Fällen sei sie entweder gar nicht einbezogen worden oder erst, als der jeweilige Posten ohnehin schon an einen Mann vergeben war, so die Gleichstellungsbeauftragte. Sie wolle nun "festgestellt wissen", so das Verwaltungsgericht, dass sie "keine Möglichkeit der Einflussnahme mehr gehabt" habe.

Zwei von drei Staatssekretären seien weiblich

In der Sache ist ein solcher Ablauf nicht ungewöhnlich. Auch Ministerin Schwesig kritisiert oft, dass bei der Postenvergabe durch die Bundesregierung die Gleichstellungsbeauftragte zu spät gehört wird. Dann sei kaum noch etwas zu bewegen.
Eine Sprecherin des Familienministeriums wies dies am Freitag zurück. "Die Verhältnisse haben sich geändert", sagte sie. "Das Ministerium bezieht die Gleichstellungsbeauftragte bei ihrer Personalentscheidungen ein." Zwei von drei Staatssekretären seien weiblich, demnächst auch drei von fünf Abteilungsleitern. Mehr als die Hälfte der Referatsleiter seien Frauen. Am 8. Mai wird der Fall in Berlin verhandelt.In den drei beklagten Personalentscheidungen immerhin kann Schwesig sich darauf berufen, dass sie von ihrer Vorgängerin Kristina Schröder (CDU) getroffen wurden. Schwesigs Gleichstellungsbeauftragte Rose-Möhring allerdings machte geltend, so das Verwaltungsgericht, dass sich an der Praxis auch nach dem Wechsel an der Ministeriumsspitze "nichts geändert" habe.
Von Constanze von Bullion, BerlinQuelle: sueddeutsche.de

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