Mittwoch, 30. September 2015

Zum Potential einer festen Geschlechterquote – Neuer DIW Wochenbericht

Ab dem Jahr 2016 wird in Deutschland eine feste Geschlechterquote für die Aufsichtsräte von paritätisch mitbestimmungspflichtigen und gleichzeitig börsennotierten Unternehmen gelten. Der Stichtag für die Festlegung einer selbstverpflichtenden Quote für den Frauenanteil in oberen Führungsebenen ist heute – 30. September 2015.
Im Zuge der Implementierung des Gesetzes wurden vielfach Befürchtungen geäußert, die von einer Einschränkung der Unternehmensperformance über die Diskriminierung von Männern, einer Einschränkung der Qualität des Talentpools bis hin zu einer Stigmatisierung von Frauen durch die Quote reichen. Der vorliegende Bericht prüft auf der Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen diese zentralen Kritikpunkte. Im Ergebnis dürften die Vorteile einer Geschlechterquote die Befürchtungen entkräften, da sie langfristig zum Abbau von Geschlechterstereotypen beiträgt und sich somit deren negativer Einfluss bei der Auswahl der Besten für Führungspositionen reduzieren lässt.
Lesen Sie hierzu weiter im Wochenbericht „Zum Potential einer festen Geschlechterquote“ vonNorma Schmitt aus dem Forschungsbereich Gender Studies am DIW Berlin:http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.514488.de/15-40-1.pdf

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