Mittwoch, 4. März 2015

Union und SPD klären letzte Streitfragen zur Frauenquote

Die Berliner Koalitionsparteien haben ihren Streit um Details für die geplante Frauenquote für Führungsposten in Unternehmen beigelegt. Der Entwurf von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sei “an den entscheidenden Stellen nachgebessert” worden, teilte Unions-Vizefraktionschefin Nadine Schön in Berlin mit.
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Bereitgestellt von AFP / Die Berliner Koalitionsparteien haben ihren Streit um Details für die geplante Frauenquote für Führungsposten in Unternehmen beigelegt. Der Entwurf von Bundesfamilienministerin…
Die Unternehmen hätten nun mehr Zeit, ihre Zielvorgaben für die Erhöhung des Frauenanteils an der Spitze festzulegen, erklärte die CDU-Politikerin. Die als besonders bürokratisch kritisierten Berichtspflichten für Unternehmen würden reduziert. Umstrittene Regelungen zur Förderung des “unterrepräsentierten Geschlechts” im öffentlichen Dienst seien geklärt worden.
Schön sprach von einer “Reihe erheblicher Verbesserungen”, welche ihre Fraktion durchgesetzt habe. Auch die SPD-Seite zeigte sich zufrieden. “Wir haben einen historischen Durchbruch für die Frauenquote erzielt”, sagte SPD-Fraktionsvize Carola Reimann der “Passauer Neuen Presse”.
Nach Informationen des Blatts müssen die betroffenen Unternehmen die Zielvorgaben für die Frauenquote nun nicht wie zunächst geplant bis Ende Juni, sondern erst bis 30. September dieses Jahres festlegen.
Eine weitere Änderung beziehe sich auf die Aufsichtsräte von rund hundert Großunternehmen. Bislang war vorgesehen, dass Arbeitgeber- und -nehmerseite die Frauenquote gemeinsam erfüllen müssen. Künftig solle jede Seite per Mehrheitsbeschluss Widerspruch gegen die gemeinsame Zählweise einlegen können. Kritiker hatten argumentiert, dass vor allem die Gewerkschaftsseite Frauen entsenden dürfte, nicht aber die Arbeitgeberseite.
Das Gesetz zur Frauenquote soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Bereits im November hatte sich die Koalition im Grundsatz auf die Neuregelung verständigt.
Die etwa hundert börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen müssen ab 2016 mindestens 30 Prozent weibliche Aufsichtsräte haben. Sollten sie diese Quote nicht erreichen, müssen in dem Gremium Posten unbesetzt bleiben. 3500 weitere Firmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, sollen sich nun bis Ende September “Zielvorgaben” zur Geschlechtergerechtigkeit setzen und öffentlich darüber berichten.

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