Montag, 16. Februar 2015

Exxecta: Weibliche Chefs sind noch immer längst keine Selbs...

Exxecta: Weibliche Chefs sind noch immer längst keine Selbs...: Von den Industrieländern liegen die USA mit knapp 43 Prozent an der Spitze. Am schlechtesten schneidet hier Japan mit gerade einmal elf P...

Weibliche Chefs sind noch immer längst keine Selbstverständlichkeit

Samstag, 14. Februar 2015

PROFESSION’S PERFECT PARITY

It’s 92 years since Ireland’s first woman solicitor was admitted and, in 2015, there is, for the first time, a female majority in the profession

Montag, 9. Februar 2015

Deutschland bei Aufsichtsratsgehältern auf Platz zwei in Europa

Aufsichtsräte in Deutschland verdienten laut den Geschäftsberichten 2014 im Mittel rund 125.000 Euro – ein Plus von 6 Prozent (6.980 Euro) im Vergleich zum Vorjahr. Deutlich stärker gestiegen sind die Gehälter der Aufsichtsratschefs: Sie erhielten im Mittel rund 75.000 Euro mehr als im Jahr zuvor, ein Zuwachs von 29 Prozent. Zu diesen Ergebnissen kommt die Unternehmensberatung Hay Group in ihrer jährlichen Untersuchung der Aufsichtsratsgehälter in zwölf europäischen Ländern. Aufsichtsräte konnten damit in Deutschland deutlich mehr verdienen als in den meisten anderen Ländern in Europa. Nur Unternehmen in der Schweiz (230.630 Euro) zahlten ihren Firmenkontrolleuren mehr Gehalt.

Bei den Aufsichtsratsvorsitzenden belegten die deutschen Unternehmen mit einem Jahressalär im Mittel von 331.700 Euro den vierten Platz hinter der Schweiz (760.070 Euro), Italien (451.100) und Großbritannien (431.040 Euro). Schlusslicht bleibt Österreich mit einem Jahresgehalt von 29.900 Euro für Aufsichtsräte und 57.100 Euro für die Vorsitzenden der Kontrollgremien.

Über die untersuchten zwölf europäischen Länder hinweg zeigt sich: Die Gehälter der Aufsichtsräte und ihrer Vorsitzenden entwickeln sich in unterschiedliche Richtungen. Während die Vergütung der Aufsichtsratschefs im Vergleich zum Vorjahr um 16.000 Euro auf im Mittel 265.000 Euro anstieg, verringerte sich das Jahresgehalt der anderen Mitglieder der Kontrollgremien leicht auf 81.800 Euro (Vorjahr: 86.000 Euro).

„Unsere Studie zeigt, dass der Unterschied in der Vergütung von Aufsichtsräten und ihren Vorsitzenden in zahlreichen Ländern zugenommen hat. In Deutschland verdienten Aufsichtsratschefs im vergangenen Jahr mehr als das Doppelte ihrer Kollegen, in der Schweiz mehr als das Dreifache und in Großbritannien sogar mehr als das Vierfache“, sagt William Eggers, Mitglied der Geschäftsführung der Hay Group GmbH.

Bei der Art der Vergütung setzen Unternehmen weiterhin auf die jeweils gewohnte Praxis in ihrem Land. Während in Deutschland viele Unternehmen ihre Aufsichtsräte noch immer erfolgsorientiert mit Boni bezahlen, setzen Länder wie zum Beispiel Großbritannien auf Festgehälter. In der Schweiz und in Finnland ist zudem eine Vergütung über Aktien eine gewohnte Praxis. Nur wenige Unternehmen in Europa verknüpfen hingegen die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit einer festgelegten Beteiligung am Unternehmen – und folgen damit nicht dem Trend in der Vergütung von Vorständen, wie er vor allem in der Vereinigten Staaten seit Jahren zu beobachten ist.

Europäische Aufsichtsräte werden weiblicher und internationaler

Die Studie zeigt auch, dass der Frauenanteil in den Aufsichtsräten europaweit erneut gestiegen ist. Laut den Geschäftsberichten 2014 waren bereits 23 Prozent der Mitglieder in den Kontrollgremien weiblich – ein Plus von zwei Prozent im Vergleich zu Vorjahr. Unter den neu nominierten Aufsichtsräten waren 38 Prozent Frauen. Die Unterschiede bei den Gehältern zwischen den Geschlechtern haben sich verringert. So betrug der sogenannte Gender Pay Gap, die geschlechtsspezifische Gehaltslücke, mit neun Prozent ein Prozentpunkt weniger als im Jahr zuvor.
Die Aufsichtsräte in Europa sind zudem internationaler geworden. So kamen laut den Geschäftsberichten 2014 im Mittel rund zwei Drittel (64 Prozent) der Aufsichtsratsmitglieder aus demselben Land wie das Unternehmen beziehungsweise dem Hauptsitz des Unternehmens. Das sind zwei Prozent weniger als im Jahr zuvor.

Die Studie widerlegt zudem die These, wonach viele Aufsichtsratsposten von den immer gleichen Personen besetzt werden. Nur 13 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder üben die Funktion in mehr als einem Unternehmen aus. Aufsichtsräte mit mehreren Mandaten kommen vor allem aus Frankreich, Deutschland und Schweden.

Über die Studie
In die Studie eingeflossen sind Daten von 376 Unternehmen aus zwölf Ländern, die in den großen europäischen Indizes vertreten sind. Die zwölf untersuchten Länder sind: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz und Spanien. Die Daten stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen wie z.B. Geschätsberichten.


Die gesamte Studie ist kostenfrei abrufbar unter:

Quelle: http://crosswater-job-guide.com/archives/49018

Über Hay Group
Hay Group ist eine global operierende Unternehmensberatung, die ihre Kunden dabei unterstützt, die Ergebnisse nachhaltig zu verbessern. Hay Group entwickelt mit den Kunden individuelle, umsetzbare und integrierte Lösungen auf den Feldern Organisation, Führung, Performance Management, Mitarbeitermotivation und Vergütung. Weltweit beschäftigt Hay Group mehr als 3.000 Mitarbeiter in 87 Büros in 49 Ländern.
Für weitere Informationen besuchen Sie www.haygroup.de. Weitere Informationen für die Presse: Tobias Betz ergo Kommunikation T: +49 30 – 2018 0548 E: tobias.betz@ergo-komm.de


Non Executive Directors in Europe Report 2014

Discover the latest trends in pay practices, structures and diversity of leading European companies.

In a year of relative quiet on the executive compensation front, boards have ensured that their own fee increases also keep a low profile so the interesting developments are more to be found in the structures and compositions of boards and in the evolving roles of committees. This review provides a detailed snapshot of the background, experiences and pay of the individuals responsible for the governance of Europe’s companies.

highlights from the report

change of scope
We have seen a clear change of scope around both risk and remuneration committees. The prevalence of risk committees went from 12 per cent last year to 22 per cent this year.

the scope of remuneration committees is increasingly changing
The scope of remuneration committees is increasingly changing as the committee work takes on more and more aspects of managing executive human resources, including succession and performance management. We now see about one third of remuneration committees with a scope beyond simply the pay and rations of executives.

the composition of boards is changing
The proportion of female directors increased across the sample from 21 per cent to 23 per cent over the year and some 38 per cent of new director appointments were women. At the same time the gender pay gap we have been reporting on in previous years fell marginally from 10 per cent to 9 percent as more women have been brought onto boards’ committees. The percentage of committees without women members fell during the year from 43 per cent to 34 per cent for audit committees and from 48 per cent to 40 per cent for remuneration committees.

boards are much more international
This year we saw the average percentage of local directors drop from 66 per cent to 64 per cent and the average percentage of directors with the majority of their career in the country where the company is headquartered dropped from 62 per cent to 55 per cent.

multiple board positions
This year we also tested the hypothesis that European boards tend to be populated by the same set of directors and found that this is not the case. Only 13 per cent of directors sit on more than one large European corporate board.

board fees are following executive pay with minimal movements 
Only Norway and Sweden saw a median increase for individuals who were board members in the sample both last year and this year.

the market median level of actual fees paid moved
Although the median increase was zero, the market median level of actual fees paid to non-executive chairs of boards moved to €265,000 (up from €249,000 last year) and the median fee for other non-executive directors was €81,800 (a downward movement from €86,000 last year).

pay structures have also been changing but not in a uniform way
Some countries, like Germany, continue to see a significant share of companies use variable compensation, in sharp contrast to practices in countries like the UK. Fees delivered in shares are popular in countries like Switzerland and Finland but almost unheard of in other countries like Italy. And across the continent it is still relatively rare to see requirements for non-executive directors to build a significant shareholding in the company they oversee, but we are expecting this to change.


contact
For further information and interview requests, please contact:
Carl Sjostrom, Managing Director | Executive Reward Europe.


Montag, 2. Februar 2015

Gesetzentwurf zur Frauenquote in erster Lesung im Bundestag

Der Bundestag berät am 30.01.2015 in erster Lesung den Entwurf für das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf hat das Ziel, den Anteil von Frauen in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung wesentlich zu erhöhen. Der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland beträgt laut Managerinnen-Barometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) 18,4%. In den Vorständen dieser Unternehmen sind nur 5,4% Frauen. Die Einführung einer gesetzlichen Quote ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu tatsächlicher Chancengleichheit von Frauen und Männern und wird zu einem Wandel in der Wirtschafts- und Arbeitswelt beitragen.
Der Gesetzentwurf sieht für den Bereich der Privatwirtschaft im Wesentlichen folgende Regelungen vor:
  • Für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, gilt künftig eine Geschlechterquote von 30%. Die Quotenregelung greift damit bei Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien mit in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmern sowie bei Europäischen Aktiengesellschaften (SE), bei denen sich das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan aus derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zusammensetzt. Insgesamt betroffen sind derzeit 108 Unternehmen. Sie müssen die Quote ab 2016 sukzessive für die dann neu zu besetzenden Aufsichtsratsposten beachten. Bei Nichterfüllung ist die quotenwidrige Wahl nichtig. Die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Plätze bleiben rechtlich unbesetzt ("leerer Stuhl").
  • Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, werden verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen festzulegen. Über die Zielgrößen und deren Erreichung müssen sie öffentlich berichten. Der Kreis der betroffenen Unternehmen erfasst neben Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien auch GmbHs, eingetragene Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit mit in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern. In der Summe unterliegen etwa 3.500 Unternehmen der Zielgrößenverpflichtung. Eine Mindestzielgröße ist nicht vorgesehen. Die Unternehmen können sie selbst setzen und sich an ihren Strukturen ausrichten. Dabei sind folgende Vorgaben zu beachten: Liegt der Frauenanteil in einer Führungsebene unter 30%, so dürfen die Zielgrößen nicht hinter dem tatsächlichen Status Quo zurückbleiben. Die in 2015 erstmals festzulegende Frist zur Erreichung der Zielgrößen darf nicht länger als zwei Jahre sein. Die folgenden Fristen dürfen nicht länger als fünf Jahre sein.
Für den öffentlichen Dienst enthält der Gesetzentwurf folgende Regelungen:
  • Damit der Bund mit gutem Beispiel vorangeht, wird das Bundesgremienbesetzungsgesetz wird mit dem Ziel der paritätischen Vertretung von Frauen und Männern in Gremien novelliert, deren Mitglieder der Bund bestimmen kann. Für die Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, gilt ab 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30% für alle Neubesetzungen dieser Sitze. Ab dem Jahr 2018 ist es Ziel, diesen Anteil auf 50% zu erhöhen. Für wesentliche Gremien, in die der Bund Mitglieder entsendet, gilt das gleiche Ziel.
  • Zur Erhöhung des Frauenanteils an Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes sowie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit wird zudem das Bundesgleichstellungsgesetz umfassend novelliert. Die Bundesverwaltung wird künftig insbesondere verpflichtet, sich für jede Führungsebene konkrete Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauen- beziehungsweise Männeranteils zu setzen. Zielvorgaben und Maßnahmen sind im Gleichstellungsplan der jeweiligen Dienststelle darzustellen.