Von der Erfüllung der Frauenquote sind die
deutschen börsennotierten Unternehmen noch weit entfernt. Eine Studie zeigt,
dass erst 5 von 101 Unternehmen die Vorgaben der Richtlinen zur Frauenquoete
erfüllt haben. Eine Analyse.
Seltenes Bild: Frauen in Führungsrollen.
Foto: dpa
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Nach dem Willen der
Bundesregierung soll ab 2016 eine gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte in
bestimmten börsennotierten Unternehmen gelten. Mindestens 30 Prozent der
Kontrolleure sollen dann Frauen sein. Derzeit gibt es 101 Konzerne, für die die
Vorschrift gelten soll, ergab eine Erhebung der gewerkschaftsnahen
Hans-Böckler-Stiftung.
Ende vorigen Jahres
haben lediglich fünf dieser 101 Unternehmen den Frauenanteil erfüllt: die
Deutsche Bank, Beiersdorf, Cewe, Henkel sowie Telefonica Deutschland. In den
anderen Unternehmen müssten 233 Männer ihren Posten für Frauen räumen. Sonst,
so die bisherigen Pläne, muss der Stuhl im Aufsichtsrat leer bleiben.
Frauen freiwillig in Führungspositionen bringen
Eigentlich sollten
Unternehmen freiwillig mehr Frauen in Führungspositionen bringen. Noch 2011 war
sich die damalige Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sicher, dass die
Dax-30-Unternehmen ihre freiwillige Selbstverpflichtung schon einhalten würden.
Doch weit gefehlt. Nach wie vor ist die Zahl der Frauen in Vorständen und
Aufsichtsräten großer Unternehmen gering. Der Studie der Böckler-Stiftung
zufolge hat sich seit 2005 kaum etwas in den Aufsichtsräten der Konzerne
verändert. Immer noch ist der Männeranteil wesentlich höher: 2013 saßen 449
Männer in den Kontrollgremien der 30 Unternehmen und lediglich 115 Frauen.
Im März dieses
Jahres haben Familien- und Justizministerium dann sogenannte Leitlinien für die
Frauenquote erarbeitet. Dort wird beschrieben, wie die Quote in Aufsichtsräten
erfüllt werden soll. Und welche Konsequenzen drohen, wenn die Vorgaben nicht
eingehalten werden. Doch die Böckler-Stiftung hat Bedenken.
So sehen die
Leitlinien vor, dass die Quote nur für börsennotierte Unternehmen gilt, die der
paritätischen Mitbestimmung unterliegen. Diese beiden Kriterien seien beliebig,
kritisiert die gewerkschaftsnahe Stiftung. Zudem könnten die Unternehmen
versuchen, der Frauenquote zu entkommen, indem sie ihre Gesellschaft umwandeln.
Das dürfte möglich sein, denn für Europäische Aktiengesellschaften ist offenbar
keine Quote vorgesehen.
Ein weiterer
Kritikpunkt der Böckler-Stiftung an den Leitlinien ist das Außerachtlassen der
Männer- und Frauenanteile in den Belegschaften. In einem Unternehmen mit hohem
Männeranteil wäre eine Frauenquote von 30 Prozent schwer realisierbar. Hier verweisen
die Studienmacher auf bereits existierende Regelungen zur Betriebsratswahl, die
das Geschlechterverhältnis in der Belegschaft berücksichtigen.
Tatsächlich ist es
nicht ausgeschlossen, dass Konzerne versuchen werden, die Frauenquote zu
umgehen. Anstatt zu sagen, warum das alles so nicht geht, sollten Gewerkschaften
und Arbeitgeber aber besser überlegen, wie es denn gehen könnte. Genug Zeit
dafür ist noch. Schließlich soll die Vorschrift erst ab dem Jahr 2016 gelten.
Die schwarz-rote
Koalition in Berlin hat die Leitlinien ganz offenbar ja auch deswegen
ausgearbeitet, damit die Tarifparteien – also Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbände – noch Verbesserungsvorschläge machen können, wie die Quote
in der Praxis konkret umgesetzt werden soll.
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