DPA: Grünen-Politikerin Künast: "Aus der Quote wird ein Quötchen"
Berlin - Die Grünen schalten sich mit
einem eigenen Gesetzentwurf in die Diskussion über die Förderung weiblicher
Führungskräfte ein. In dem Entwurf, der SPIEGEL ONLINE vorliegt, fordert die
Partei eine Frauenquote von 40 Prozent in Aufsichtsräten und geht damit
deutlich über den Vorschlag der Bundesregierung hinaus.
Dabei schwebt den Grünen ein
Zwei-Stufen-Modell vor. Ab 2016 sollen die 40 Prozent für alle Neubesetzungen
gelten. Ab 2018 soll die Quote dann für alle Aufsichtsratsmitglieder gelten.
Die von Union und SPD geplante Quote zielt nur auf Neubesetzung. Zudem wollen
die Grünen die Regeln der Quote so gestalten, dass sie für rund 3500
Unternehmen gilt. Vom Vorschlag der Bundesregierung wären wohl nur die rund
hundert größten Firmen betroffen.
"Aus der Quote wird
ein Quötchen, und die Unternehmen lachen sich ins Fäustchen", kritisiert
die Chefin des Rechtsausschusses, Renate Künast,
die von Justizminister Heiko Maas und Familienministerin Manuela Schwesig (beide
SPD) eingebrachten Pläne. Künast hat gemeinsam mit der frauenpolitischen
Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, den Gesetzentwurf erarbeitet. "Wir
wollen jetzt den vielen hochqualifizierten Frauen den Weg frei machen nach
oben", sagt Schauws. "Es ist mehr als enttäuschend, wie Maas und
Schwesig vor der Wirtschaft eingeknickt sind."
Wirtschaft
kritisiert schwarz-rote Frauenquote
Die beiden SPD-Minister
hatten in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf zur Förderung von Frauen in Führungspositionen innerhalb der
Bundesregierung versandt. Die Frauenquote soll demnach ab 2016 bei
Neubesetzungen der Aufsichtsräte von börsennotierten Firmen gelten.
Der Vorschlag sorgt auch
für massive Kritik aus der Wirtschaft. Der Bundesverband der Deutschen
Industrie (BDI)
beklagt, dass die geplante Frauenquote viel mehr Firmen betrifft als
angekündigt. Im Gesetzentwurf finde sich versteckt eine
folgenreiche Bestimmung für deutlich mehr als die von der Bundesregierung
anvisierten rund 100 Unternehmen, sagte Holger Lösch vom DBI.
Demnach müssen in
Aufsichtsräten und Vorständen mindestens ein Mann und eine Frau sitzen. Doch
bestehe in 60 Prozent der Aktiengesellschaften der Aufsichtsrat nur aus drei
Personen. Sogar in mehr als 80 Prozent habe der Vorstand höchstens drei
Mitglieder. Damit würde laut BDI für 2100 Firmen im Aufsichtsrat und für 2800
Mittelständler im Vorstand eine Quote von einem Drittel gelten.
Quelle: vme/dpa
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