Montag, 3. März 2014

SRG: Verwaltungsrat beschliesst Frauenquote von 30 Prozent

Das Ziel, den Frauenanteil zu erhöhen, gilt für alle Unternehmenseinheiten.

Die SRG will bis 2020 den Frauenanteil im Kader auf insgesamt 30 Prozent erhöhen. Der Verwaltungsrat der SRG hat einen entsprechenden Entscheid der Geschäftsleitung am vergangenen Donnerstag bestätigt.

"Das Ziel, den Frauenanteil zu erhöhen, gilt für alle SRG-Unternehmenseinheiten, die Generaldirektion und die Tochtergesellschaften Publisuisse, SwissTXT und tpc", sagte Generaldirektor Roger de Weck am Sonntag der Nachrichtenagentur sda und bestätigte damit eine Meldung der "Schweiz am Sonntag".
"Dabei muss aber den unterschiedlichen Ausgangslagen Rechnung getragen werden. In technischen Bereichen ist der Zielwert langfristig unrealistisch", präzisierte SRG-Sprecher Daniel Steiner auf Anfrage. "Über das gesamte Unternehmen sollen die 30 Prozent dennoch erreicht werden." Nach dem Willen des Verwaltungsrates soll das Ziel in diesem Gremium aber bereits vor 2020 erreicht sein.
"Das Ziel ist realistisch aber anspruchsvoll: Es lässt sich nur erreichen, wenn jede zweite offene Kaderstelle mit einer Frau besetzt wird", sagte de Weck weiter. Dazu würden die Fluktuationsrate im Kader und die Pensionierungen in den kommenden Jahren genutzt.
Derzeit sitzen im neunköpfigen SRG-Verwaltungsrat zwei Frauen ein; die Geschäftsleitung mit Generaldirektor Roger de Weck zählt sieben Männer und keine Frau.
Flexible Teilzeit und Job-Sharing ermöglichen
Bei Neubesetzungen von Kaderstellen prüfe die SRG "systematisch, ob die Stelle auch in einem Teilzeitpensum ausgeschrieben und besetzt werden kann". Kaderpersonen mit kleinen Kindern würden ausserdem möglichst flexible Teilzeitpensen angeboten. "Und wo immer sich eine Gelegenheit bietet, soll das Job-Sharing-Modell ausprobiert werden."
Mit der Zielvorgabe für den Verwaltungsrat erfüllt die SRG eine Richtlinie des Bundesrates, wonach in Verwaltungsräten bundesnaher Betriebe eine Zielquote von 30 Prozent für beide Geschlechter gilt. Die Richtlinie trat Anfang 2014 in Kraft und gilt unter anderem auch für die SBB, die Post, die FINMA, die RUAG oder das ENSI.
Dass die Zielquote für Verwaltungsräte erreicht wird, hat der Bundesrat grösstenteils selber in der Hand: Er wählt die Verwaltungsräte oder einzelne Verwaltungsräte der bundesnahen Betriebe entweder direkt wie im Fall der SRG der der Post oder indirekt über die vom Bund beherrschte Generalversammlung wie im Fall der SBB. (sda)

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